herenciasIst eine von Ihnen geliebte Person verstorben?

  • Bitten Sie uns um Auskunft über die steuerlichen Fristen und Verpflichtungen, die Sie als Erbe haben.
  • Wir wickeln den gesamten Prozess für Sie ab oder beraten Sie diesbezüglich, bis hin zur Vermögensübertragung, Beseitigung der Sperren von Bankkonten, nach vorheriger Steuerzahlung.
  • Bringen Sie die Personalausweise der Betroffenen und die Sterbeurkunde bei und lassen Sie sich beraten, sowohl wenn Ihr Familienangehöriger ein Testament hinterlassen hat, als auch wenn er verstorben ist ohne ein Testament angefertigt zu haben.

Möchten Sie Ihren Kindern zu Lebzeiten helfen und ihr Glück teilen?

  • Machen Sie eine Schenkung.
  • Wir beraten Sie gerne über die gesetzlichen Anforderungen und die steuerrechtlichen Folgen.
  • Wir übernehmen das gesamte Verfahren einschließlich der Schenkungssteuererklärung.