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FAQ

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Besuchen Sie uns zum ersten Mal?

Viele Anliegen behandeln wir ohne Termin, aber einfachheitshalber vereinbaren Sie lieber einen.

Das Notariat ist ein öffentliches Amt, das vom Notar geleitet wird. Unser Team, das unter der Aufsicht des Notars steht, wird Sie über jegliche Angelegenheiten informieren. Danach wird Sie der Notar, falls erforderlich, empfangen. Während der Unterzeichnung Ihrer An-/Verkaufsurkunde wird immer der Notar zugegen sein.

Erscheinen Sie bitte am Tag der Unterzeichnung mit allen ausgearbeiteten Unterlagen. Dabei steht Ihnen unser Team und ein Entwurf zur Verfügung. Unsere Einrichtungen sind kein Geschäftszentrum und dienen ausschließlich der Vertragsunterzeichnung und jeglichen Vorkommnissen, die während des genannten Vorganges auftauchen sollten.

Am Tag der Unterzeichnung...

Ja. Bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis im Original mit Foto mit (Personalausweis aus jedwelchem Land der EU, Reisepass, Aufenthaltskarte in Spanien (Residencia)… Es werden keine Führerscheine oder Personalausweise eines Nicht-EU-Landes akzeptiert.

Immer wenn Sie geschäftliche Transaktionen durchführen, benötigen Sie als Ausländer Ihre NIE-Nr.

Nein. Sie müssen nur Ihren eigenen Personalausweis mitbringen. Bei der Unterzeichnung müssen Sie die Originalvollmacht vorlegen (mit Unterschrift und Stempel des Notars), keine Kopien. Fragen Sie uns vorher, ob die Vollmacht gültig ist.

Sollte diese in der Vollmacht nicht angegeben sein, muss die NIE-Nr. Ihres Vertretenen für jedwelchen Verwaltungsakt vorgelegt werden.

Die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten vor dem gleichen Notar ist notwendig. Es gibt andere Möglichkeiten, aber diese sind mit Unkosten verbunden und nicht immer möglich.

Sie müssen verstehen, was der Notar erläutert. Sollten Sie kein Spanisch sprechen, so ist die Hilfe eines Dolmetschers erforderlich, der Ihnen bei der Unterzeichnung zur Seite steht. Wenn Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, dann können wir Ihnen einen unabhängigen Übersetzer stellen.

Der Notar muss sich im Voraus über die geistigen Fähigkeiten jedes Einzelnen, der seine Dienste in Anspruch nehmen möchte, vergewissern.

Nein. Der Bevollmächtigte unterzeichnet die Vollmacht nicht. Wir benötigen lediglich die Identitätsdaten des Bevollmächtigten.

Die Vollmachten erlöschen in folgenden Fällen: bei Widerruf, Tod des Bevollmächtigten oder Vollmachtgebers und bei Verlust der geistigen Fähigkeiten des Vollmachtgebers (außer im Falle von Vorsorgevollmachten).

Die Gütertrennung ist nicht auf alle Ehen, die in der Autonomen Region Valencia geschlossen wurden, anwendbar. Fragen Sie uns.

Gesellschaften

Ja. Sie müssen die Dokumentation im Original (weder Kopien noch einfache Abschriften) der Gesellschaft, Gesellschaftsurkunde, gültige Vertretungsvollmachten und tatsächliche Eigentumsnachweise mitbringen.

Testamente

Grundsätzlich sollte jede Person ein voneinander getrenntes Testament erstellen.

Nein. Das Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser verstirbt.

Ja. Sie können es jederzeit ändern lassen, und zwar immer in Form eines notariellen Aktes. Das letzte Testament ist gültig.

Nein. Aber Sie können im Testament oder in notarieller Form festlegen, wer für sie sorgen soll.

Es können bestimmte Grenzen bestehen, die zugunsten der Kinder, des Partners oder anderen Personen respektiert werden müssen.

Es ist nicht immer möglich, es muss ein Rechtsgrund vorliegen.

Erbschaften

Ja. Das Testament ist der Schlüssel zur Erbschaft und wird durch die Erbschaftsannahme und -teilung vollstreckt.

Nein. Wir können alles in die Wege leiten, ohne dass Sie woanders hinmüssen. Bitte bringen Sie die Sterbeurkunde mit, um den Prozess einzuleiten.

Nein. Die Steuern bleiben gleich. Ein Erbschein muss beantragt werden, der die gesetzlichen Erben für die Nachlassvollstreckung bestimmt.

Normalerweise ja. Es kann sein, dass andere zusätzliche Formalitäten notwendig sind.

Erkennen Sie Ihre Krankheit oder den Verlust Ihrer geistigen Fähigkeiten rechtzeitig

Legen Sie in der Patientenverfügung oder Willenserklärung den Ansprechpartner für das Ärzteteam fest.

Legen Sie es in einer Vorsorgevollmacht fest, so werden Sie Vermögenssperren vermeiden.

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Kauf einer Immobilie

Es muss der Preis, den Sie wirklich ausgehandelt haben, angegeben werden. Es gibt einen Mindeststeuerwert.

Ihre Transaktion wird überprüft, und Sie werden mit Zuschlägen und Sanktionen belastet.

Löschung der Hypothek

Die Löschung muss notariell beurkundet werden. Fragen Sie Ihre Bank nach einer Löschungsbewilligung.

Beglaubigte Abschriften

Keine. Es wird alles vom Notariat aus erledigt.

Nicht alle Dokumente werden vom Notariat genehmigt, sie dürfen keine strafbaren Handlungen enthalten und, in bestimmten Fällen, müssen sie steuerliche Anforderungen erfüllen.

Notarielle Urkunden und neue Technologien

Nein. Der Notar vergleicht die Übereinstimmung bei der Überprüfung, deswegen werden die Fotos an Ort und Stelle gemacht.

Notariat und Notarkosten

Sie haben das Recht, sich einen Notar frei auszusuchen, bestehen Sie darauf.

Nein. Die Honorare werden gesetzlich bestimmt, alle Notare berechnen das gleiche.

Obwohl es Standarddokumente gibt, müssen wir in Geldangelegenheiten Ihren Kaufvertrag einsehen, um Ihnen einen Kostenvoranschlag geben zu können.

Vorher bekommen Sie einen Kostenvoranschlag. Der Betrag wird bei Unterzeichnung fällig. Kreditkarten werden akzeptiert, aber keine Schecks. Die Kaufverträge werden nicht finanziert und es wird auch kein Zahlungsaufschub gewährt. Klären Sie alle Zweifel über den Kostenvoranschlag oder über die bereits geleisteten Zahlungen vor Verlassen des Notariats.

Formalitäten

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, beauftragen Sie uns mit dem Steuereinzug. Es müssen Geldmittel bereitgestellt werden.

Nein. Sie müssen die Angelegenheit persönlich selbst in die Hand nehmen.

Ja. Wir veranlassen seine Beglaubigung und er wird dann mit einer Apostille versehen.

Aktuelles

Heutzutage ist dies noch ein Projekt. Der Notar schließt keine Ehen.

Eine Ehe und eine Lebensgemeinschaft sind heutzutage nicht gleichgestellt.

Es gibt kleine Unterschiede, die Sie kennen müssten.

Nein. Um dies zu beantragen, müssen Sie zum Standesamt.